Wichtig! Betrifft eigene Wasserleitung. 

Wichtiger Hinweis zur Kontrolle der Wasserzuleitung auf eigenem Pachtgrundstück!

Wichtiger Hinweis zur Kontrolle der Wasserzuleitung auf eigenem Pachtgrundstück!          
 
Werte Vereinsmitglieder,
 
bei der letzten Störung im Leitungssystem stellte sich heraus, dass die Leckage nicht im vereinseigenen Leitungsnetz vorlag, sondern im Leitungsnetz auf eigenem Pachtgrundstück.

Wir möchten daher an dieser Stelle allen Vereinsmitgliedern nochmals nahelegen, den eigenen Wasserverbrauch regelmäßig zu kontrollieren, um unkontrolliertem Wasserverlust vorzubeugen.

Die Zuständigkeit des eigenen Wasserleitungsnetzes regelt die Wasser- und Stromordnung:

§ 3 Zuständigkeiten
Die Rechtsträgergrenze legt fest, bis wohin der Verein kostenpflichtig Sorge zu tragen hat und ausschließlich berechtigt ist Veränderungen durchzuführen.            
Die Verfügungsgrenze legt fest, ab welcher Stelle der Abnehmer eigenverantwortlichen Zugriff auf seine Anlagenteile hat.

  • Rechtsträgergrenze ist die Anschlussverschraubung zur Parzelle im Weg.
  • Verfügungsgrenze ist die Abgangsverschraubung an der Wasseruhr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Vorstand